Externe Datenschutzbeauftragung
Problemdarstellung
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) bereitet oftmals "praktische Schwierigkeiten", wie es die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in ihrem 17. Datenschutzbericht formulierte. Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Einen solchen Mitarbeiter zu finden, der durch seine Funktion als betrieblicher DSB unkündbar wird, ist nicht leicht. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten für Schulung und Fortbildung, die auf seine Person entfallenden Personal- und Sachkosten sowie seinen Ausfall bei anderen Funktionen ist es oft eine Wirtschaftlichkeitsfrage, ob nicht die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten die wirtschaftlichere und effizientere Lösung darstellt.
Darüber hinaus hat der DSB zuverlässig zu sein. Es bereitet zumeist Probleme, da eine Interessenkollision in vielen Fällen gegeben ist. Zum Beispiel geraten der Geschäftsführer, der Personalleiter und der DV-Leiter oftmals in Konflikt, wenn sie ihre Interessen und Aufgaben mit den Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten vereinbaren und damit sich selbst kontrollieren sollen.
Skizzierung der Lösung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW formulierte es ferner im vorgenannten Datenschutzbericht wie folgt:
"Grundsätzlich ist die Möglichkeit für die Bestellung externer Beauftragter ... oft eine praktikable Lösung, da sie häufig selbst nicht über Personal verfügen, das die für Datenschutzbeauftragte erforderliche fachliche Eignung hat. Hier kann eine externe Person, die mehrere ähnlich strukturierte Unternehmen betreut, kostengünstiger und fachlich qualifizierter arbeiten."
Unsere Mitarbeiter, die bei einer externen Datenschutzbeauftragung zum Einsatz kommen, verfügen über die erforderliche Fachkunde und langjährige Erfahrung! Sie werden darüber hinaus durch UIMC-interne Spezialisten der einzelnen Bereiche unterstützt.
Die meisten Arbeiten sind in einem Datenschutzbeauftragungs- oder -beratungsvertrag pauschalisierbar, andere werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Ein besonderer Vorteil der externen Datenschutzbeauftragung liegt darin, dass wir ebenfalls auf dem Gebiet der IT-Sicherheit eine hohe Kompetenz aufweisen und damit Datenschutzkonzeptionen grundsätzlich als integrierten Bestandteil von IT-Sicherheitskonzeptionen sehen.
Die Vorteile | Ihr Nutzen |
- Sehr hohe Fachkompetenz
- Synergien aus Mehrfachbestellungen
- Kostenersparnis/kalkulierbare Kosten
- Kein "Kündigungsschutz"
- Keine Betriebsblindheit
| - Kurzfristige Verfügbarkeit
- Kein Schulungsaufwand
- Keine Zeitprobleme aufgrund Haupttätigkeit
- Effiziente Aufgabenerfüllung
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